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Wie schützen wir Kinder und Jugendliche?

Um für Kinder und Jugendliche bei den Angeboten der kirchlichen Jugendarbeit einen geschützten Raum zu haben, bedarf es der Zusammenarbeit aller, die Verantwortung für die Angebote tragen.

  • Risiken für Kinder und Jugendliche gilt es zu erkennen und zu minimieren,
  • ein Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter/-innen muss erarbeitet werden
  • Mitarbeiter/-innen sind zu überprüfen und zu sensibilisieren  
  • ein Beschwedeweg muss installiert werden.

Für dieses iSK ist der Rechtsträger verantwortlich, das ist für das Bischöfliche Jugendamt und die Jugendstellen ist die Diözese Regensburg, KdöR. Auf der Seite der Stabstelle Prävention ist die Präventionsordnung des Bistums veröffentlicht.

Die Pfarreien erstellen derzeit Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit.

Dies Stabstelle Prävention unterstützt diesen Prozess durch Schulungen und Materialien.

Jeder Jugendverband hat sein eigenes institutionelles Schutzkonzept oder erarbeiten dieses derzeit.

 

Schutzkonzepte der Jugendverbände

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