Sternsingen 2021 kreativ anders
Beeindruckend waren die Aktionen mit denen Sternsingerinnen und Sternsinger den Segen zu den Menschen im Bistum Regensburg gebracht haben.
Herzlichen Dank an alle Sternsingerinnen und Sternsinger und Verantwortlichen in den Gemeinden, die mitgeholfen haben, das Sternsingen auch in Corona-Zeiten kontaktlos und sicher möglich machten und natürlich ein herzliches Vergelt´s Gott allen, die durch ihre Gaben die größte Hilfsaktion von Kinder für Kinder in der ganzen Welt unterstützt haben.
Aktuelles zu Jugendarbeit und Corona (Stand 22.01.2021)
Jugendarbeit lebt von Beziehungsarbeit und persönlichen Kontakten.
Kirchliche Jugendarbeit macht zuerst und zuletzt ein "personales Angebot": solidarische und engagierte Gruppen, solidarische und engagierte Gruppenleiter und Mitarbeiter. Das "Sachangebot" – Jugendheim, Programme, Veranstaltungen – steht an zweiter Stelle. Es hat dem personalen Angebot zu dienen und darf sich nicht von ihm lösen. Deswegen ist es wichtig, Sicherheit zu gewährleisten und die Bedingungen festzulegen, unter denen auch Jugendarbeit in der Lage ist, ihre eigene Kraft für die Bewältigung der Pandemie einzubringen und zu entfalten.
Das Bischöfliche Jugendamt (BJA) gibt der Pfarrei als Trägerin der Jugendpastoral auf örtlicher Ebene die Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings (BJR) weiter. Sie orientieren sich am „Hygienekonzept für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, Sprach- und Integrationsförderung, Weiterbildung, Familienbildungsstätten, Jugendarbeit und außerschulischen Umweltbildung“. Es ist der rechtlich bindende Rahmen, in dem sich derzeit Jugendarbeit in ihren unterschiedlichen Feldern realisieren lässt. Die aktuell gültigen landesweiten Verordnungen sind zu jeder Zeit einzuhalten. Weitere Informationen zu den Auswirkungen und Handlungsempfehlungen der Corona-Pandemie auf die Jugendarbeit in Bayern werden unter www.bjr.de/corona stets aktualisiert.
Die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15.12.2020 mit den entsprechenden Änderungen untersagt weiterhin bis einschließlich 14.02.21 außerschulische Bildungsangebote in Präsenzform. So gilt es, weiterhin kreative Möglichkeiten zu finden, in der ohne persönlichen Kontakt zu anderen, Jugendarbeit in den verschiedenen Strukturen gelebt werden kann. |
Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung liegt beim jeweiligen Träger der Einrichtung und beim Veranstalter, Teilnehmende und Betreuende können und sollen bei der konkreten Planung im Sinne der Partizipation aktiv eingebunden werden.
Christian Kalis
Diözesanjugendpfarrer