Sternsingeraktion 2021
Das Bistum Regensburg schließt sich einer aktuellen Empfehlung des Kindermissionswerk 'Die Sternsinger' und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) als bundesweite Träger der Sternsingeraktion an: In der jetzigen Situation verzichten die Sternsinger auf einen Besuch in den Wohnungen und an den Haustüren. Die Menschen sehnen sich nach dem Segen der Sternsinger. Deshalb findet die Aktion Dreikönigssingen auf neuen Wegen statt: kontaktlos und kreativ, solidarisch mit den Kindern in der Welt.
Wir empfehlen alternative Aktionsformen: Segensbriefe und -pakete werden zugeschickt oder verteilt, digitale Sternsingerbesuche sind möglich, in den Gottesdiensten liegt der Segen bereit.
Weitere Ideen finden sich auf der Seite der Sternsinger (hier klicken). Die kommende Sternsingeraktion wird bis zum 2. Februar verlängert, so haben alle länger Zeit den Segen zu erhalten. Der Leitgedanke der engagierten Mädchen und Jungen in Coronazeiten bleibt:
"Heller denn je"; die Welt braucht eine frohe Botschaft!
Ideen für Gottesdienste finden Sie auf der Homepage der Hauptabteilung Seelsorge.
Aktuelles zu Jugendarbeit und Corona (Stand 01.12.2020)
Jugendarbeit lebt von Beziehungsarbeit und persönlichen Kontakten.
Kirchliche Jugendarbeit macht zuerst und zuletzt ein "personales Angebot": solidarische und engagierte Gruppen, solidarische und engagierte Gruppenleiter und Mitarbeiter. Das "Sachangebot" – Jugendheim, Programme, Veranstaltungen – steht an zweiter Stelle. Es hat dem personalen Angebot zu dienen und darf sich nicht von ihm lösen. Deswegen ist es wichtig, Sicherheit zu gewährleisten und die Bedingungen festzulegen, unter denen auch Jugendarbeit in der Lage ist, ihre eigene Kraft für die Bewältigung der Pandemie einzubringen und zu entfalten.
Das Bischöfliche Jugendamt (BJA) gibt der Pfarrei als Trägerin der Jugendpastoral auf örtlicher Ebene die Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings (BJR) weiter. Sie orientieren sich am „Hygienekonzept für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, Sprach- und Integrationsförderung, Weiterbildung, Familienbildungsstätten, Jugendarbeit und außerschulischen Umweltbildung“. Es ist der rechtlich bindende Rahmen, in dem sich derzeit Jugendarbeit in ihren unterschiedlichen Feldern realisieren lässt. Die aktuell gültigen landesweiten Verordnungen sind zu jeder Zeit einzuhalten. Weitere Informationen zu den Auswirkungen und Handlungsempfehlungen der Corona-Pandemie auf die Jugendarbeit in Bayern werden unter www.bjr.de/corona stets aktualisiert.
Die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15.12.2020 untersagt bis einschließlich 10.01.21 außerschulische Bildungsangebote in Präsenzform. So gilt es, weiterhin kreative Möglichkeiten zu finden, in der ohne persönlichen Kontakt zu anderen, Jugendarbeit in den verschiedenen Strukturen gelebt werden kann. Für die Teilnahme an Gottesdiensten darf die Wohnung ebenfalls verlassen werden. Während des Gottesdienstes muss zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, alle - auch Ministranten/-innen - müssen eine Maske tragen, Gemeindegesang ist untersagt (vgl. § 2 und § 6 11.BayIfSMV). Die nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr (§ 3 BayIfSMV) ist zu beachten. |
Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung liegt beim jeweiligen Träger der Einrichtung und beim Veranstalter, Teilnehmende und Betreuende können und sollen bei der konkreten Planung im Sinne der Partizipation aktiv eingebunden werden.
Christian Kalis
Diözesanjugendpfarrer