Jugendbildungsarbeit ist wieder möglich!
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7 Tage Inzdienz unter 100 pro 100.000 Einwohner liegt, ist unter Einhaltung des Hygienekonzeptes außerschulische Jugendbildungsarbeit ab 15. März 2021 in Präsenzform wieder möglich!
Aktuelles zu Jugendarbeit und Corona (Stand 12.03.2021)
Jugendarbeit lebt von Beziehungsarbeit und persönlichen Kontakten.
Kirchliche Jugendarbeit macht zuerst und zuletzt ein "personales Angebot": solidarische und engagierte Gruppen, solidarische und engagierte Gruppenleiter und Mitarbeiter. Das "Sachangebot" – Jugendheim, Programme, Veranstaltungen – steht an zweiter Stelle. Es hat dem personalen Angebot zu dienen und darf sich nicht von ihm lösen. Deswegen ist es wichtig, Sicherheit zu gewährleisten und die Bedingungen festzulegen, unter denen auch Jugendarbeit in der Lage ist, ihre eigene Kraft für die Bewältigung der Pandemie einzubringen und zu entfalten.
Das Bischöfliche Jugendamt (BJA) gibt der Pfarrei als Trägerin der Jugendpastoral auf örtlicher Ebene die Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings (BJR) weiter. Sie orientieren sich am „Hygienekonzept für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, Sprach- und Integrationsförderung, Weiterbildung, Familienbildungsstätten, Jugendarbeit und außerschulischen Umweltbildung“. Es ist der rechtlich bindende Rahmen, in dem sich derzeit Jugendarbeit in ihren unterschiedlichen Feldern realisieren lässt. Die aktuell gültigen landesweiten Verordnungen sind zu jeder Zeit einzuhalten. Weitere Informationen zu den Auswirkungen und Handlungsempfehlungen der Corona-Pandemie auf die Jugendarbeit in Bayern werden unter www.bjr.de/corona stets aktualisiert.
Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05.03.2021 mit den entsprechenden Änderungen lässt ab 15.03.2021 außerschulische Bildungsangebote (z. B. auch Erstkommunion- u. Firmvorbereitung) in Präsenzform zu, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. Der Betreiber (z. B. die Kirchenverwaltung) hat ein Schutz- und Hygienekonzept (siehe Muster) auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, sind Angebote in Präsenzform weiterhin untersagt. Dort gilt es, weiterhin kreative Möglichkeiten zu finden, in der ohne persönlichen Kontakt zu anderen, Jugendarbeit in den verschiedenen Strukturen gelebt werden kann. |
Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung liegt beim jeweiligen Träger der Einrichtung und beim Veranstalter, Teilnehmende und Betreuende können und sollen bei der konkreten Planung im Sinne der Partizipation aktiv eingebunden werden.
Christian Kalis
Diözesanjugendpfarrer