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Förderung der Jugendarbeit vor Ort

Räumliche und finanzielle Ausstattung

Raumangebot

Jugendliche bei einem gruppendynamischen Spiel

Kirchliche Jugendarbeit braucht kirchennahe Kontakträume (Pfarrheim, Jugendheim, Jugendräume). Dies heißt z.B.: Gewisse Räume in einem Pfarrheim sollen nur von ihnen genutzt werden (dürfen), sie sollen die Räume gestalten und pflegen; die Hausordnung sollte gemeinsam von Jugendlichen und Verantwortlichen der Kirchenverwaltung erstellt werden. Falls keine kommunalen Einrichtungen zur Verfügung stehen, sollen Möglichkeiten geprüft und erprobt werden, die Einrichtungen allen Jugendlichen, ohne Rücksicht auf ihre kirchliche Orientierung und Gruppenzugehörigkeit, zugänglich zu machen.

Finanzmittel

Auf pfarrlicher Ebene finanzieren die Träger Kirchlicher Jugendarbeit ihren Bedarf u. a. aus Mitteln der Pfarrei. Für die sach- und termingerechte Beantragung der Mittel bei der Kirchenverwaltung sind die Leiter-/innenrunde und der Sachausschuss Jugend zuständig. Die Vergabe erfolgt durch die Leitungen der Jugendverbände und anderer Jugendgruppen und den Sachausschuss Jugend.

Jugendcent

Jugendliche bei Gruppenarbeit

Jede Kirchenverwaltung soll als allgemeine Richtlinie im ordentlichen Haushalt der Pfarrei pro Katholik mindestens 0,25 € für die Kirchliche Jugendarbeit ansetzen. Stichtag ist der 31. 12. des Vorjahres. Nicht bestritten werden aus den im Haushalt einer Pfarrei für Jugendarbeit vorgesehenen Mitteln die Unterhaltskosten des Jugendheimes (Licht, Heizung, Wasser, Reinigung usw.) sowie Jugendheimbauten.

Sonderförderung durch die Pfarrei

Den Teilnehmern von religiösen Bildungsmaßnahmen, Exerzitien, Besinnungstagen, Jugendbildungsmaßnahmen, Tagen der Orientierung eines anerkannten Trägers werden aus Mitteln des Jugendhaushaltes der Pfarrei wenigstens 50% der Teilnehmer/-innengebühren erstattet, sofern die Teilnahme vorher angemeldet und genehmigt war. Mittel aus dem Pauschalzuschuss können hierfür verwendet werden. Den Teilnehmer/-innen von Mitarbeiterbildungsmaßnahmen (z. B. Gruppenleiter/-innenschulung) eines anerkannten Trägers werden aus Mitteln des Jugendhaushaltes der Pfarrei die gesamten Teilnehmer/-innengebühren und die Fahrtkosten erstattet, sofern die Teilnahme vorher angemeldet und genehmigt war. Gefördert werden können jährlich bis zu drei Maßnahmen pro Person. Die angefallenen Teilnehmer/-innengebühren und Fahrtkosten sind zu belegen.

Öffentliche Förderung

Gemeinden, Landkreise, Bezirke und das Land Bayern fördern auf den jeweiligen Ebenen die Jugendarbeit. Zuschüsse gibt es z. B. für

• Planungs- und Leitungsaufgaben eines Verbandes
• Jugendbildung
• Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher JugendleiterInnen 
• Jugendfreizeiten
• internationale Jugendbegegnungen
• Projekte
• Investitionen z. B. für Jugendheime.

Zuschussanträge sind je nach Ebene bei der Gemeindeverwaltung, beim BDKJ, an den Katholischen Jugendstellen, den kommunalen Jugendämtern, im Bischöflichen Jugendamt bzw. beim Bayerischen Jugendring (BJR), Bezirksjugendring (BezJR) und Kreis-/Stadtjugendring erhältlich.

Anmeldung interner Bereich

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