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Diözesane Zuschüsse

aus Mitteln der Jugendpastoral

Art der Maßnahmen

5-Euro-Schein

Bezuschusst werden schülerbezogene Jugendbildungsmaßnahmen wie Tage der Orientierung, Schulentlasstage, Einkehrtage und Rüstzeiten zu welchen SchülerInnen bis zu zwei Schultagen im Schuljahr beurlaubt werden können (siehe entsprechende Schulordnung, z.B. GSO § 38,2 und RSO § 31,2!) unabhängig vom Schultyp. Auch Förderungen von Maßnahmen an sonstigen weiterführenden Schulen wie Fachakademien und Berufsfachschulen sind möglich. 

Ebenfalls gefördert werden außerschulische religiöse Bildungsmaßnahmen wie Exerzitien, Besinnungstage, Meditationskurse, Glaubensseminare und Jugend(wall)fahrten (wie z.B. nach Taizé).

Antragsberechtigt sind alle anerkannten Träger der kirchlichen Jugendarbeit und der SchülerInnenseelsorge, einschließlich der Jugendbildungsstätte Windberg und kirchliche Jugendtagungshäuser.

Der Zuschuss beträgt pro Tag und TeilnehmerIn (einschl. Betreuer) 7,50 €, maximal bis zur Höhe des Gesamtfehlbetrages.

Näheres regeln die jeweiligen Richtlinien zur Zuschussgewährung.

Ziel der Förderung

Aus Jugendseelsorgemitteln fördert die Diözese Regensburg Bildungsmaßnahmen mit ausschließlich religiösen und spirituellen Inhalten, die aus öffentlichen Mitteln nicht bzw. zu einem kleinen Teil gefördert werden. Dadurch sollen die Träger der kirchlichen Jugendarbeit und der Schülerseelsorge angeregt und in die Lage versetzt werden, Bildungsmaßnahmen durchzuführen, die dem Ziel der kirchlichen Jugendarbeit dienen: „Wir arbeiten mit dem Ziel, junge Menschen zu fordern und zu fördern, damit sie in der Begegnung mit sich selbst, mit anderen und mit Gott ihre unverwechselbare Identität finden so fähig werden, in der Gesellschaft und in der Kirche als Christinnen und Christen zu handeln.“ (QS-Handbuch des Bischöflichen Jugendamtes)

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